WEG-Verwaltung

 

Ist der WEG-Verwalter mir als Miteigentümer zu jeder Zeit zur Auskunft verpflichtet?

Nein. Denn dessen Auskunftspflicht beschränkt sich nur auf das Zeitfenster innerhalb der ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung, die nur einmal im Jahr stattfindet. Diese Regelung betrifft auch selbst die Miteigentümer, die den Verwaltungsbeirat in der WEG stellen.