WEG-Verwaltung

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Treuhandkonto und einem fremd geführtem Konto?

In Bezug auf eine WEG ist ein Treuhandkonto ein Konto, welches nicht der WEG gehört, sondern dem derzeit bestelltem WEG-Verwalter. Somit ist im Insolvenzverfahren bezüglich des WEG-Verwalters das darauf befindliche Geld weg, da ja auch ein insolventer WEG-Verwalter zuerst seine Gläubiger, zu denen die WEG nicht gehoürt, bedienen muß.

Weiterhin kann auch der WEG-Verwalter als Eigentümer dieses Treuhandkontos über das darauf befindliche Geld ohne Zustimmung der WEG machen was er will.

Im Gegensatz zum Treuhandkonto ist der Eigentümer des fremd geführten Kontos die WEG selber, so dass im Insolvenzverfahren bezüglich des WEG-Verwalters dieses Geld der WEG erhalten bleibt und der WEG-Verwalter auch damit nicht machen kann was er will.